Youtube-Videos einbinden: Doch nicht strafbar Bild: getty images
Urteil

Youtube-Videos einbinden: Doch nicht strafbar

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Darf man Youtube-Videos einfach auf der eigenen Seite einbinden? Ja, wie der Europäische Gerichtshof nun beschlossen hat. Das Einbetten von Videos, das sogenannte Framing, verstößt nicht gegen das Urheberrecht.

Wer sogenannte framende Links Dritter, also beispielsweise ein Youtube-Video, in seine Website einbindet, macht sich nicht strafbar. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) beschlossen. Die Begründung: Es handle sich dabei nicht um eine öffentliche Wiedergabe im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie zur Informationsgesellschaft, sofern sie sich nicht an ein neues Publikum richtet oder neue Technik verwendet wird. Da der EuGH bei seinem Urteil davon ausgeht, dass der „Inhaber des Urheberrechts, als er die Wiedergabe erlaubte, an alle Nutzer des Internets gedacht“ habe, ist das Einbinden also kein Verstoß gegen das Urheberrecht.


Im Klartext: Wer auf Facebook ein Video teilt, braucht also keine Angst vor einer Abmahnung im Briefkasten zu haben. Das Urteil gilt nicht nur für Youtube-Videos, sondern für praktisch alle urheberrechtlich geschützten Inhalte im Netz, so Rechtsanwalt Christian Solmecke auf seiner Homepage. Das bedeute zum Beispiel auch, dass es legal ist, fremde Fotos auf der eigenen Internetseite einzubinden – ohne Lizenz. Das Problem: Künftig könnten auch Fotos kommerzieller Anbieter ohne den Erwerb einer Lizenz per Framing genutzt werden.


Grund für den Rechtsstreit war übrigens ein Youtube-Video, das ohne die Zustimmung des Rechteinhabers auf Youtube veröffentlicht und auf Seiten eingebunden worden war. Der Inhaber eben dieser Webseite wurde wegen Urheberrechtsverletzung verklagt.