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Telekom: Abmahnung wegen DSL-Drosselung

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Der Ärger um die von der Telekom geplante DSL-Drosselung nimmt kein Ende. Die neueste Konsequenz: Die Verbraucherzentrale NRW mahnt den Provider ab und droht mit einem Gerichtsverfahren.
Das Hauptproblem sehen die Verbraucherschützer allerdings nicht in der Drosselung als solche. Viel mehr rückt die besonders heftige Geschwindigkeitsreduzierung auf lediglich 384 Kbit/s in den Fokus der Kritik. Laut Verbraucherzentrale NRW bedeute dies beispielsweise für VDSL-Kunden eine Bandbreitenreduzierung von bis zu 99,2 Prozent. „Die verbleibende Übertragungsrate von 384 Kbit/s macht eine zeitgemäße Nutzung des Internets unmöglich“, so Vorstand Klaus Müller. Die Anbieter überträfen sich in der Werbung für Internettarife mit Flatrate- und Geschwindigkeitsversprechen und dann werde übers Kleingedruckte der Saft abgedreht.

Die Verbraucherzentrale setzt der Telekom deshalb eine Frist bis zum 16. Mai 2013, um per Unterlassungserklärung zu bestätigen, auf die Drosselungsklausel zu verzichten. Sollte die Telekom der Forderung nicht nachkommen – wonach es aktuell aussieht –, will die Verbraucherzentrale NRW vor Gericht ziehen.