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Wie geht's weiter?

Erste Abmahnung wegen Facebook-Sharing

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Wer redaktionelle Beiträge per Facebook teilt, sollte künftig besser aufpassen: Weil sein Name nicht auf einem geteilten Beitrag zu sehen war, mahnt ein Fotograf nun eine Facebook-Nutzerin ab.

Die Inhaberin einer Fahrschule hatte einen Artikel der Bild-Zeitung über Marco Reus und seinen gefälschten Führerschein auf Facebook geteilt – und wurde vom Fotografen des zugehörigen Artikelbildes abgemahnt. Weil die Frau den Fotografen nicht als Urheber des Bildes nannte, soll sie nun 1.800 Euro zahlen, wie Rechtsanwalt Christian Solmecke berichtet.


Jetzt sind Blogbetreiber und Online-Medien natürlich verunsichert, da der Fall verdeutlicht: Wer Bilder in sozialen Medien teilt, muss sicherstellen, dass die Lizenz eine Veröffentlichung ohne Nennung des Urhebers auf sozialen Netzwerken zulässt. Oder man bringt die Urhebernennung an einer Position an, dass sie auch nach dem Teilen in sozialen Netzwerken zu sehen ist. Ist dem nicht so, können die Abgemahnten Regressansprüche an das jeweilige Online-Medium stellen.

Stehen Online-Medien nun also Abmahnwellen bevor? Schwer zu sagen. Solmecke rät Internetnutzern jedenfalls, nur Beiträge bekannter Webseiten zu teilen, da hier die Wahrscheinlichkeit einer ordentlichen Kennzeichnung höher sei und sich im Falle einer Abmahnung ein Ansprechpartner ausmachen lässt. Wie künftig mit derartigen Abmahnungen umgegangen wird, muss ein wegweisendes Urteil zeigen.

 

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