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Verurteilt

Verboten: Sex-Täter darf kein Facebook mehr nutzen

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Das Münchner Amtsgericht hat am vergangenen Montag einen 21-jährigen Sexualstraftäter verurteilt. Die Strafe beinhaltet ein Social-Media-Verbot.

Das berichtet die Online-Ausgabe der Süddeutschen Zeitung. Der Täter habe seit 2011 per Facebook junge Frauen bedroht, verleumdet, beleidigt und sexuell missbraucht. Ein besonders schlimmer Fall: Einer 17-jährigen Schülerin drohte der Sex-Täter mit Gewalt durch die Motorradgang Hells Angels. Er verlangte von ihr, vor ihrer Handykamera zu masturbieren und ihm die Aufnahmen zu schicken – welche der Täter anschließend bei Facebook veröffentlichte. Die Betroffene leide schwer unter den Folgen und habe sich in Therapie begeben müssen. Dazu veröffentlichte der Täter noch weitere anstößige Bilder sowie andere vertrauliche Informationen wie Telefonnummern und bezeichnete die Mädchen als „Huren“. Dazu kommen noch einige ausländerfeindliche Parolen, die der junge Mann gepostet hatte.


Der Staatsanwalt forderte eine dreijährige Haftstrafe. Herausgekommen ist eine zweijährige Jugendstrafe und ein vierwöchiger Dauerarrest. Ob er die volle Strafe absitzen muss, entscheidet das Gericht nach einer sechsmonatigen Bewährungszeit. In jedem Fall muss der Täter nun eine Sexualtherapie machen, 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und den beiden besonders schwer betroffenen Opfern je 1.500 Euro Schmerzensgeld bezahlen. Zudem muss der Täter seine Accounts bei Facebook, WhatsApp und Instagram löschen.