BKA-Trojaner: Neue Version lädt Kinderpornos auf den Opferrechner BKA

BKA-Trojaner: Neue Version lädt Kinderpornos auf den Opferrechner

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Der sogenannte BKA-Trojaner gehört zweifelsfrei zu den nervigsten PC-Schädlingen. Jetzt ist der Trojaner in einer besonders widerwärtigen Version zurück, die Kinderpornos auf den infizierten Rechner lädt.
Der Ablauf bleibt beim Alten: Ist der Rechner erst infiziert, vermeldet ein Sperrbildschirm, der Nutzer habe sich strafbar gemacht, weshalb das BKA gegen ihn ermittle. Freischalten soll sich der PC erst wieder nach der Bezahlung einer bestimmten Geldsumme an die Übeltäter lassen – was natürlich Quatsch ist. Wurde dem Nutzer bislang „nur“ das illegale Herunterladen von Filmen oder Musik vorgeworfen, kommt die neue Version deutlich perfider daher: Die aktuelle Fassung des BKA-Trojaners zeigt vier kinderpornographische Bilder an, die auf die Festplatte des Opfers heruntergeladen werden. Da in Deutschland der Besitz von Kinderpornographie – unabhängig von der Art der Beschaffung – strafbar ist, macht sich der Nutzer also tatsächlich, wenn auch unfreiwillig, strafbar.

Dennoch: Entgegen der Behauptung ermittelt das BKA natürlich nicht gegen den Nutzer. Von einer Bezahlung sollte man im Falle einer Infizierung außerdem in jedem Fall absehen. Stattdessen: Eine Rettungs-CD oder das Tool HitMan Pro einsetzen, um den Schädling zu entfernen.