Grundsätzlich gilt: Die derzeitige Gesetzeslage definiert den sogenannten Netzabschlusspunkt nicht eindeutig, sodass Provider den Router als eben diesen Punkt deklarieren können. Die Konsequenz: Der Provider kann dem Nutzer vorschreiben, welchen Router er zu verwenden hat – etwa, indem der Provider die Zugangsdaten nach dem Wechsel nicht herausrückt.
Der neue Gesetzesentwurf definiert den Netzabschlusspunkt nun eindeutig vor dem Router. Sollte das Gesetz in Kraft treten, müssten Provider Zugangsdaten und andere für die Nutzung erforderliche Infos dem Nutzer unaufgefordert in Textform mitteilen. Falls sie dem nicht nachkommen, drohen Bußgelder.
Das Wirtschaftsministerium will das Gesetz nach eigener Aussage „schnellstmöglich“ auf den Weg bringen. Bevor der Kabinettsbeschluss eingeleitet wird, müssen Länder, Verbände und Unternehmen den Entwurf jedoch noch kommentieren. Auch der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD befürwortet die Abschaffung des Routerzwangs.