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Telekom: DSL-Drosselung gerichtlich verhindert

Als die Telekom vor einiger Zeit mitteilte, eine DSL-Drosselung einführen zu wollen, wurden Kritikerstimmen laut. Nun gibt das Landgericht Köln Entwarnung.
Nachdem die Verbraucherzentrale NRW gegen die Telekom geklagt hatte, wurde die entsprechenden Vertragsklauseln des Telefon-Providers am Mittwoch für unzulässig erklärt. Der ursprüngliche Plan der Telekom, Vielsurfer bei der Überschreitung eines gewissen Datenvolumens auf eine Geschwindigkeit von 384 Kbit/s herunter zu bremsen, ist damit erst mal passé.

In Anbetracht der Tatsache, dass die betroffenen Telekom-Tarife als Flatrate beworben werden, sei eine nachträgliche Drosselung per Klausel-Hintertür eine unangemessene Benachteiligung. Das Landgericht Köln erklärte die Klauseln für alle Call-&-Surf-Tarife ab einer maximalen Übertragungsgeschwindigkeit von 50 Mbit/s für unzulässig. Auch für die Tarife unter dieser Übertragungsrate hat die Telekom anerkannt, dass eine Drosselung auf 384 Kbit/s unzulässig ist.

In erster Linie hatten die Verbraucherschützer allerdings gar nicht die Intention, die Drosselungspläne der Telekom komplett zu vereiteln. Stattdessen kritisierten sie lediglich die drastische Geschwindigkeitsreduzierung. Mit 384 Kbit/s sei eine zeitgemäße Nutzung des Internets schlicht unmöglich, so die Begründung. Es ist anzunehmen, dass die Telekom in Berufung geht.