EU-Gerichtshof erlaubt Sperren gegen Angebote wie Kino.to Screenshot Kino.to
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EU-Gerichtshof erlaubt Sperren gegen Angebote wie Kino.to

Der Europäische Gerichtshof hat heute entschieden, dass Netzsperren gegen illegale Webseiten im Stil von Kino.to zulässig sind.

Im Detail hatten Constantin Film und die Produktionsgesellschaft Wega im Vorfeld gegen den Internet-Provider UPC Telekabel und die illegale Streaming-Webseite Kino.to geklagt. Der Grund: Kino.to bot raubkopierte Filme der beiden Kläger als Stream an. Da Kino.to aber bereits im Jahr 2011 vom Netz genommen wurde, ging es in der Anklage um die allgemeine Frage, ob Netzsperren in derartigen Fällen überhaupt zulässig sind.  Nun steht fest: Ja, sie sind es. Verantwortliche Provider können verpflichtet werden, illegale Angebote zu blockieren.


UPC Austria beteuerte, keinerlei geschäftliche Verbindungen zu Kino.to geführt zu haben. Der Gerichtshof weist jedoch darauf hin, dass „nach der Richtlinie, die ein hohes Schutzniveau der Rechtsinhaber gewährleisten soll, kein besonderes Verhältnis zwischen der das Urheberrecht verletzenden Person und dem Vermittler, gegen den eine Anordnung erlassen werden kann, erforderlich ist.“

Wie derartige Sperren technisch umgesetzt werden sollen, ist noch nicht entschieden. Das sollen die nationalen Behörden und Gerichte prüfen.