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Bundesrat stimmt Gesetz zur Bestandsdatenauskunft zu

Ihr waren heftige Proteste vorausgegangen, trotzdem hat der Bundesrat der Neuregelung der Bestandsdatenauskunft zugestimmt. Sie verpflichtet Anbieter zur Herausgabe von vertrauenswürdigen Nutzerdaten.
Im Detail gewährt das Gesetz Polizei, Zoll und Geheimdiensten die Einforderung von PIN, PUK, IP-Adresse und die Zugangsdaten des persönlichen E-Mail-Kontos. Schon eine Ordnungswidrigkeit reicht aus, um den Behörden die Daten preisgeben zu müssen. Bereits im März hatte der Bundestag die Bestandsdatenauskunft neu geregelt, am 1. Juli 2013 soll das Gesetz schließlich in Kraft treten. Nach Ansicht des Bundesrats ist die Neuregelung mit der Verfassung vereinbar, Datenschützer sehen darin das genaue Gegenteil.

Am Donnerstag vor dem Beschluss hatten unter anderem der Deutsche Journalisten-Verband und Reporter ohne Grenzen dazu aufgefordert, das Gesetz zurückzuweisen – ohne Erfolg. Die Piratenpartei hat bereits angekündigt, gegen das neue Gesetz in Karlsruhe zu klagen. Laut Piraten-Fraktionschef Patrick Breyer ist das Gesetz in mindestens sechs Punkten verfassungswidrig.