Der Vorwurf: Der Betreiber verstoße mit seinem Angebot gegen die Nutzungsbedingungen des Video-Diensts. Nun hat die Anwaltskanzlei Wilde Beuger Solmecke in einer Pressemitteilung Stellung bezogen. Darin werden die Nutzungsbedingungen von Youtube kritisiert. Zwar ist dort der Passus enthalten, „Downloaden, Kopieren und Speichern“ von Youtube-Inhalten sei untersagt, dieser sei aber viel zu schwierig zu finden. Zudem gelten die Nutzungsbedingungen nur zwischen registrierten Youtube-Nutzern und Youtube. Darüber hinaus bezieht sich Anwalt Solmecke auf das Recht der privaten Kopie, welche nicht einfach durch die AGBs eines Dienstes außer Kraft gesetzt werden kann.
Bislang brauchen sich Nutzer derartiger Dienste also keine Sorgen um eine strafrechtliche Verfolgung machen. Ob die aktuell aufkochende Diskussion allerdings eine Wende einläutet, wird erst die Zukunft zeigen.