Die Änderung der AGB erfolgte dabei ohne Zustimmung des Nutzers. Bild- und Nutzungsrechte werden ab sofort automatisch an den WhatsApp abgetreten. In der verantwortlichen Passage in den allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Punkt 5.B.ii beschreibt WhatsApp, sich das Recht vorzubehalten, alle Bilder, Texte und sonstige Inhalte, die der Nutzer postet, auf anderen Plattformen und Medienkanälen zu verbreiten. Sogar der Verkauf der Rechte an andere Unternehmen ist möglich. Klar, dass der Nutzer selbst kein Geld sieht.
Der große Haken: Der Nutzer räumt WhatsApp mit der Zustimmung zwar die Nutzungsrechte an den jeweiligen Inhalten ein, das Urheberrecht liegt aber dennoch beim Nutzer. Wer also ein Bild verschickt, dessen Rechte er nicht besitzt und WhatsApp nutzt dieses für eine Werbeaktion, kriegt nicht der Messenger-Betreiber Post vom Anwalt, sondern der Nutzer die Abmahnung. Die Verbraucherschutzzentrale klagt bereits.